Die Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs
Startzeitpunkt ist der 1. Januar 2022
Der vom Gesetzgeber vorgegebene Startzeitpunkt für das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis ist der 1. Januar 2022. Die elektronische Urkundensammlung folgt ein halbes Jahr später zum 1. Juli 2022.
Die markanten Eckpunkte sind damit:
- 1.1.2022 -
- Start von Urkundenverzeichnis und Verwahrungsverzeichnis
- 1.7.2022 -
- Start der elektronischen Urkundensammlung